{"id":123,"date":"2007-10-17T08:49:43","date_gmt":"2007-10-17T06:49:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gustav-und-co.de\/?page_id=123"},"modified":"2024-07-11T10:13:06","modified_gmt":"2024-07-11T08:13:06","slug":"bildungsgaenge","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schule-niepars.de\/?page_id=123","title":{"rendered":"Bildungsg\u00e4nge"},"content":{"rendered":"<p>Unsere Schule ist entsprechend einem Erlass des Bildungsministeriums mit Beginn des Schuljahres 2002\/03 eine Regionale Schule, hervorgegangen aus einer Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschule. Im Schuljahr 2004\/2005 wurde unsere Schule Ganztagsschule. Damit wird an unserer Schule gegenw\u00e4rtig in folgenden Bildungsg\u00e4ngen unterrichtet:<\/p>\n<p>Klassenstufen 1 &#8211; 4: Grundschulklassen<\/p>\n<p>Klassenstufen 5 &#8211; 10: Regionale Klassen<\/p>\n<p>Im nachfolgenden werden die Aufgaben dieser Schulformen n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 &#8211; 4. Sie unterst\u00fctzt die Sch\u00fcler bei der Entwicklung ihrer geistigen, k\u00f6rperlichen, seelischen, sozialen und kommunikativen F\u00e4higkeiten und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Dazu geh\u00f6rt das Erlernen von sozialen und kommunikativen F\u00e4higkeiten und die Entwicklung selbst\u00e4ndigen Denkens und Lernens.<\/p>\n<p>Die Schulpflicht beginnt f\u00fcr Kinder, die sp\u00e4testens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die sp\u00e4testens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, k\u00f6nnen auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach dessen Pr\u00fcfung durch den Schulleiter kann die Einschulung um ein Jahr zur\u00fcckgestellt werden, wenn ein festgestellter Entwicklungsr\u00fcckstand durch schulische F\u00f6rderma\u00dfnahmen nicht ausgeglichen werden kann.<br \/>\n\u00d6rtlich zust\u00e4ndig ist die Schule, in deren Einzugsbereich der Sch\u00fcler seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich einer Schule ist grunds\u00e4tzlich das Gebiet des Schultr\u00e4gers. Die Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte k\u00f6nnen abweichend f\u00fcr die Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen.<br \/>\nDer Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufen\u00fcbergreifend erteilt werden, wenn dies zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist.<\/p>\n<p>Die Sch\u00fcler r\u00fccken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die n\u00e4chste Jahrgangsstufe auf. In der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Erziehungsberechtigten erhalten stattdessen einen schriftlichen Bericht (Lernentwicklungsbericht). Ab Jahrgangsstufe 2 wird zus\u00e4tzlich zum Lernentwicklungsbericht ein Notenzeugnis erteilt. Die Grundschullehrer geben den Erziehungsberechtigten regelm\u00e4\u00dfige R\u00fcckmeldungen zu den Lernfortschritten und zur Leistungsentwicklung ihrer Kinder. Im Laufe des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 werden die Erziehungsberechtigten \u00fcber die Ziele und Aufgaben der schulartunabh\u00e4ngigen Orientierungsstufe sowie den Ablauf des \u00dcbergangsverfahrens informiert. Am Ende der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Sch\u00fcler einen erweiterten Lernentwicklungsbericht. An unserer Schule wurde die Grundschule innerhalb des gesamten Schulkomplexes r\u00e4umlich von der Regionalen Schule getrennt. Die Klassenr\u00e4ume befinden sich im mittleren Teil des Geb\u00e4udes, der Pausenhof wird gemeinsam mit der Regionalen Schule genutzt. Au\u00dferdem steht den Grundsch\u00fclern das Spielplatzgel\u00e4nde vor dem Schulhof zur Pausengestaltung zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Die schulartunabh\u00e4ngige Orientierungsstufe f\u00fcr die Jahrgangsstufen 5\/6 erm\u00f6glicht den Grundsch\u00fclern unserer Schule das l\u00e4ngere gemeinsame Lernen im bereits bestehenden Klassenverband. In der Orientierungsstufe soll den Sch\u00fclern und Erziehungsberechtigten durch intensive Beratung und F\u00f6rderung die Entscheidung f\u00fcr die Wahl der nachfolgenden Bildungsg\u00e4nge erleichtert werden. Die optimale Leistungsentwicklung der einzelnen Sch\u00fcler erfolgt durch differenziertes Lernen und Arbeiten, methodisch vielf\u00e4ltige Angebote und gezielt erstellte F\u00f6rderpl\u00e4ne f\u00fcr jeden Sch\u00fcler\/in der Klasse. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 5 und 6 nehmen an unserer Schule am Ganztagsunterricht teil. F\u00fcr die Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Orientierungsstufe ist ein Lehrerteam, bestehend aus dem Klassenlehrer und den unterrichtenden Fachlehrern, verantwortlich. Der Klassenlehrer ber\u00e4t und informiert die Erziehungsberechtigten regelm\u00e4\u00dfig und individuell \u00fcber die Entwicklung ihrer Kinder in Bezug auf Lernfortschritte, Selbst- und Sozialkompetenz und das Arbeitsverhalten. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 erstellen die Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern Lernentwicklungsberichte, die gemeinsam mit den Zeugnisnoten des Halbjahreszeugnisses eine Orientierung f\u00fcr die Wahl des weiterf\u00fchrenden Bildungsganges geben. Die Erziehungsberechtigten werden auf dieser Grundlage in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen \u00fcber den weiterf\u00fchrenden Bildungsgang durch den Klassenlehrer beraten. Die Schullaufbahnempfehlung wird auf dem Jahreszeugnis Klasse 6 als Beschluss der Klassenkonferenz schriftlich vermerkt.<\/p>\n<p>Die Regionale Schule schlie\u00dft sich als eine M\u00f6glichkeit der weiterf\u00fchrenden Schule an die Orientierungsstufe an.<br \/>\nSie ist inhaltlich auf die Vorbereitung zur selbst\u00e4ndigen Teilnahme am Wirtschafts-, Arbeits- und gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Regionale Schule f\u00fchrt zur Berufsreife oder zur Berufsreife mit Leistungsfeststellung am Ende der 9. Klasse oder zur Mittleren Reife am Ende der Jahrgangsstufe 10.<br \/>\nRegionalschulklassen nehmen an unserer Schule am Ganztagsunterricht teil.<\/p>\n<p>Schulinterne Lehrpl\u00e4ne, die durch Zusammenarbeit in den Fachschaften erstellt wurden, regeln die Unterrichtsinhalte und erm\u00f6glichen die Arbeit an f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Projekten. Durch differenziertes Arbeiten innerhalb der einzelnen Unterrichtsstunden, aber auch durch die \u00e4u\u00dfere Fachleistungsdifferenzierung in Basis- und Erweiterungskurse, wird der unterschiedlichen Leistungsf\u00e4higkeit der Sch\u00fcler Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Auch in der Regionalen Schule sind der Klassenlehrer und gegebenenfalls sein Stellvertreter die Hauptansprechpartner f\u00fcr die Erziehungsberechtigten bei allen Fragen der schulischen Entwicklung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen erhalten Sie im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Schule ist entsprechend einem Erlass des Bildungsministeriums mit Beginn des Schuljahres 2002\/03 eine Regionale Schule, hervorgegangen aus einer Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschule. Im Schuljahr 2004\/2005 wurde unsere Schule Ganztagsschule. Damit wird an unserer Schule gegenw\u00e4rtig in folgenden Bildungsg\u00e4ngen unterrichtet: Klassenstufen 1 &#8211; 4: Grundschulklassen Klassenstufen 5 &#8211; 10: Regionale Klassen Im nachfolgenden werden die Aufgaben dieser Schulformen n\u00e4her erl\u00e4utert. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 &#8211; 4. Sie unterst\u00fctzt die Sch\u00fcler bei der Entwicklung ihrer geistigen, k\u00f6rperlichen, seelischen, sozialen und kommunikativen F\u00e4higkeiten und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. 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