Rechtliche Grundlagen
Die Schulsozialarbeit verfügt über ein breites Spektrum an Jugendhilfeleistungen am Ort Schule. Der örtliche Träger der Jugendhilfe und der freien Jugendhilfe als kooperierender Träger der Schulsozialarbeit arbeitet mit den Schulen und den Stellen der Schulaufsicht und –verwaltung partnerschaftlich zusammen, um die Bedarfe und die Planung von Angeboten und Diensten der Schulsozialarbeit frühzeitig aufeinander abzustimmen. Grundlage hierzu ist insbesondere das Zusammenarbeitsgebot zwischen Jugendhilfe und Schule. Dieses ergibt sich insbesondere aus:
- § 13 Abs. 4 sowie §81 SGB VIII und aus
- den §§ 34 Abs.1,35 Abs.1, 40, 59 und 59 a des Schulgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (SchulG M-V)
Die Rechtsgrundlagen zur Schulsozialarbeit ergeben sich im Jugendhilfebereich aus:
- § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen),
- §§ 13 und 29 SGB VIII sowie § 3 KJfG M-V (Jugendsozialarbeit sowie soziale Gruppenarbeit),
- § 14 SGB VIII sowie § 4 KJfG (erzieherischer Kinder – und Jugendschutz),
- § 81 SGB VIII (Zusammenarbeitsgebot),
Die Rechtsgrundlagen zur Schulsozialarbeit ergeben sich im Bildungs- und Schulbereich aus:
- §§ 34, 35, 40 SchulG M-V (Anspruch des Schülers auf Förderung und Begleitung sowie Zusammenarbeitsgebot),
- §§ 59, 59 a SchulG M-V (Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote).
Ziele
Zu den Zielen zählen hauptsächlich:
- die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung
- der Abbau von Bildungsbenachteiligungen
- die Unterstützung von Eltern und Lehrern bei: o Erziehungsfragen o Kinder- und Jugendschutz
- die Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs und der sozialen Integration
- die Erhöhung des Leistungsvermögens und der Ausbildungsfähigkeit
- die Erhöhung der Berufswahlkompetenz
- die Schaffung und Erhaltung einer schülerfreundlichen Umwelt.
Zielgruppen
- SchülerInnen
– Unterstützung in der individuellen und sozialen Entwicklung bzw. bei persönlichen, sozialen und schulischen
Problemlagen
– Erarbeitung einer beruflichen Perspektive - LehrerInnen
– Unterstützung und Entlastung bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Problemlagen
– Kooperationspartner in sozialpädagogischen Fragen
– Vermittlung an außerschulische Institutionen - Eltern
– Unterstützung in Krisensituationen bzw. bei Problemen ihrer Kinder und Jugendlichen
– Herstellen von Kontakten zu öffentlichen Diensten und anderen unterstützenden Einrichtungen
Grundsätze
- Grundsatz der Prävention:
Vorbeugen und Verhüten persönlicher und sozialer Problemlagen der SchülerInnen - Grundsatz der Ressourcenorientierung:
Stärken und Fähigkeiten der SchülerInnen herausarbeiten, unterstützen und fördern - Grundsatz der Beziehungsarbeit:
Verbesserung des Schulhausklimas, Entwicklung und Erweiterung von Sozialkompetenzen der SchülerInnen - Grundsatz der Prozessorientierung:
Niederschwellige Beratungs-, Begleitungs- und Interventionsangebote (Orientierung an der Problemlage und Persönlichkeit des Schülers) - Grundsatz der Methodenkompetenz:
Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit, Projekt- und Gemeinwesenarbeit - Grundsatz der Systemorientierung:
Schulsozialarbeit arbeitet nach dem systemischen Ansatz, d.h. dass der/die Schüler/In als ein Mitglied des sozialen Systems gesehen wird, in dem er/sie sich bewegt.
Das Prinzip der Schulsozialarbeit basiert auf Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Allparteilichkeit im Sinne einer Stützung des/der Schwächeren. Die Schulsozialarbeit weist eine Komm- und Geh- Struktur auf. Sie ist fest in die Schule verankert und ermöglicht somit eine Beratung vor Ort.