Gesetzliche Verankerung
- § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit“Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“…
Ziele
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Prozess des Erwachsenwerdens
- Unterstützung von SchülerInnen bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung
- Förderung der Kompetenzentwicklung Kinder und Jugendlicher zur Lösung persönlicher und/oder sozialer Probleme
Zielgruppen
- SchülerInnen
– Unterstützung in der individuellen und sozialen Entwicklung bzw. bei persönlichen, sozialen und schulischen
Problemlagen
– Erarbeitung einer beruflichen Perspektive - LehrerInnen
– Unterstützung und Entlastung bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Problemlagen
– Kooperationspartner in sozialpädagogischen Fragen
– Vermittlung an außerschulische Institutionen - Eltern
– Unterstützung in Krisensituationen bzw. bei Problemen ihrer Kinder und Jugendlichen
– Herstellen von Kontakten zu öffentlichen Diensten und anderen unterstützenden Einrichtungen
Grundsätze
- Grundsatz der Prävention:
Vorbeugen und Verhüten persönlicher und sozialer Problemlagen der SchülerInnen - Grundsatz der Ressourcenorientierung:
Stärken und Fähigkeiten der SchülerInnen herausarbeiten, unterstützen und fördern - Grundsatz der Beziehungsarbeit:
Verbesserung des Schulhausklimas, Entwicklung und Erweiterung von Sozialkompetenzen der SchülerInnen - Grundsatz der Prozessorientierung:
Niederschwellige Beratungs-, Begleitungs- und Interventionsangebote (Orientierung an der Problemlage und Persönlichkeit des Schülers) - Grundsatz der Methodenkompetenz:
Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit, Projekt- und Gemeinwesenarbeit - Grundsatz der Systemorientierung:
Schulsozialarbeit arbeitet nach dem systemischen Ansatz, d.h. dass der/die Schüler/In als ein Mitglied des sozialen Systems gesehen wird, in dem er/sie sich bewegt.
Das Prinzip der Schulsozialarbeit basiert auf Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Allparteilichkeit im Sinne einer Stützung des/der Schwächeren. Die Schulsozialarbeit weist eine Komm- und Geh- Struktur auf. Sie ist fest in die Schule verankert und ermöglicht somit eine Beratung vor Ort.