Bildungsgänge

Unsere Schule ist entsprechend einem Erlass des Bildungsministeriums mit Beginn des Schuljahres 2002/03 eine Regionale Schule, hervorgegangen aus einer Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschule. Im Schuljahr 2004/2005 wurde unsere Schule Ganztagsschule. Damit wird an unserer Schule gegenwärtig in folgenden Bildungsgängen unterrichtet:

Klassenstufen 1 – 4: Grundschulklassen

Klassenstufen 5 – 10: Regionale Klassen

Im nachfolgenden werden die Aufgaben dieser Schulformen näher erläutert.

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 – 4. Sie unterstützt die Schüler bei der Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Dazu gehört das Erlernen von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und die Entwicklung selbständigen Denkens und Lernens.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach dessen Prüfung durch den Schulleiter kann die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn ein festgestellter Entwicklungsrückstand durch schulische Fördermaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann.
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich der Schüler seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und kreisfreien Städte können abweichend für die Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen.
Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dies zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist.

Die Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. In der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Erziehungsberechtigten erhalten stattdessen einen schriftlichen Bericht (Lernentwicklungsbericht). Ab Jahrgangsstufe 2 wird zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht ein Notenzeugnis erteilt. Die Grundschullehrer geben den Erziehungsberechtigten regelmäßige Rückmeldungen zu den Lernfortschritten und zur Leistungsentwicklung ihrer Kinder. Im Laufe des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 werden die Erziehungsberechtigten über die Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe sowie den Ablauf des Übergangsverfahrens informiert. Am Ende der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler einen erweiterten Lernentwicklungsbericht. An unserer Schule wurde die Grundschule innerhalb des gesamten Schulkomplexes räumlich von der Regionalen Schule getrennt. Die Klassenräume befinden sich im mittleren Teil des Gebäudes, der Pausenhof wird gemeinsam mit der Regionalen Schule genutzt. Außerdem steht den Grundschülern das Spielplatzgelände vor dem Schulhof zur Pausengestaltung zur Verfügung.

Die schulartunabhängige Orientierungsstufe für die Jahrgangsstufen 5/6 ermöglicht den Grundschülern unserer Schule das längere gemeinsame Lernen im bereits bestehenden Klassenverband. In der Orientierungsstufe soll den Schülern und Erziehungsberechtigten durch intensive Beratung und Förderung die Entscheidung für die Wahl der nachfolgenden Bildungsgänge erleichtert werden. Die optimale Leistungsentwicklung der einzelnen Schüler erfolgt durch differenziertes Lernen und Arbeiten, methodisch vielfältige Angebote und gezielt erstellte Förderpläne für jeden Schüler/in der Klasse. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 nehmen an unserer Schule am Ganztagsunterricht teil. Für die Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Orientierungsstufe ist ein Lehrerteam, bestehend aus dem Klassenlehrer und den unterrichtenden Fachlehrern, verantwortlich. Der Klassenlehrer berät und informiert die Erziehungsberechtigten regelmäßig und individuell über die Entwicklung ihrer Kinder in Bezug auf Lernfortschritte, Selbst- und Sozialkompetenz und das Arbeitsverhalten. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 erstellen die Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern Lernentwicklungsberichte, die gemeinsam mit den Zeugnisnoten des Halbjahreszeugnisses eine Orientierung für die Wahl des weiterführenden Bildungsganges geben. Die Erziehungsberechtigten werden auf dieser Grundlage in persönlichen Gesprächen über den weiterführenden Bildungsgang durch den Klassenlehrer beraten. Die Schullaufbahnempfehlung wird auf dem Jahreszeugnis Klasse 6 als Beschluss der Klassenkonferenz schriftlich vermerkt.

Die Regionale Schule schließt sich als eine Möglichkeit der weiterführenden Schule an die Orientierungsstufe an.
Sie ist inhaltlich auf die Vorbereitung zur selbständigen Teilnahme am Wirtschafts-, Arbeits- und gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Regionale Schule führt zur Berufsreife oder zur Berufsreife mit Leistungsfeststellung am Ende der 9. Klasse oder zur Mittleren Reife am Ende der Jahrgangsstufe 10.
Regionalschulklassen nehmen an unserer Schule am Ganztagsunterricht teil.

Schulinterne Lehrpläne, die durch Zusammenarbeit in den Fachschaften erstellt wurden, regeln die Unterrichtsinhalte und ermöglichen die Arbeit an fächerübergreifenden Projekten. Durch differenziertes Arbeiten innerhalb der einzelnen Unterrichtsstunden, aber auch durch die äußere Fachleistungsdifferenzierung in Basis- und Erweiterungskurse, wird der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Schüler Rechnung getragen.
In der Jahrgangsstufe 10 fertigt jeder Schüler eine Jahresarbeit an. Durch die Fachlehrer der Schule wird ein umfangreicher Themenkatalog zur Auswahl gestellt, der es jedem Schüler ermöglicht, sich auf einem Gebiet persönlichen Interesses tiefgründig mit einem Themenschwerpunkt auseinander zu setzen.
Auch in der Regionalen Schule sind der Klassenlehrer und gegebenenfalls sein Stellvertreter die Hauptansprechpartner für die Erziehungsberechtigten bei allen Fragen der schulischen Entwicklung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.